Rechtliche Vorgaben für Bienenhalter
Imkerpraxis
Grundsätzlich darf jeder Bienen auf seinem Grundstück halten. Trotzdem gibt es ein paar Regeln, die alle Imkerinnen und Imker kennen sollten.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Hobbyimker stetig gestiegen – erfreulich! Doch Bienenhaltung ist an rechtliche Vorgaben gebunden: Wir betreuen lebende Tiere, also gilt das Tierschutzgesetz. Und mit dem Honig bringen wir ein Lebensmittel in Umlauf, für das Vorgaben zu Qualität und Hygiene nach dem Lebensmittelrecht gelten.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Pflichten und führen Sie zu den richtigen Quellen.

Ihre Checkliste als Bienenhalter
Kreisveterinäramt
PflichtNach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung hat jeder, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde wiederum erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registriernummer.
Für den Bereich Witten und Wetter ist die zuständige Behörde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Die Anzeige über die Haltung von Bienenvölkern nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung können Bienenhalter über das Serviceportal durchführen.
Tierseuchenkasse
PflichtDie Tierseuchenkasse (TSK) ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Landwirtschaftskammer NRW mit Sitz in Münster. Hauptaufgabe der Tierseuchenkasse ist die jährliche Erhebung von Beiträgen von Tierbesitzern. Beiträge werden für [...] Bienen erhoben. Der Beitragssatz errechnet sich aus der Anzahl der gehaltenen Tiere und Bienenvölker am 1. Januar eines Jahres."
Bei der TSK können Bienenhalter
- Neuanmeldungen
- jährliche Tierzahlmeldungen (Anzahl Völker)
durchführen. Dies kann jeweils per Formular oder besser per Online-Portal passieren. Auf der Seite „Meldung Tierzahlen“ der Tierseuchenkasse finden Sie die jeweiligen Zugänge und Formulare zu den v.g. Fällen.
Weitere Informationen:
Honigverordnung
Beim HonigverkaufDie Honigverordnung regelt sämtliche Vorgaben rund um Honigerzeugnisse. Die Honigverordnung gilt für Honig-Erzeugnisse, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden
. Die zentrale Aufgabe des Gesetzes ist somit Vorgabe von Mindestanforderungen an die Qualität von Honig.
Interessanterweise liegen die Qualitätsanforderungen für Honig der HonigV unter denen des Deutschen Imkerbundes e.V..
Der Deutsche Imkerbund hat einen Vergleich der geforderten Qualitätsattribute für Honig erstellt.
Mehr dazu: Gesundheitszeugnis · Honigverkauf im Verein
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften und die Angaben der Behörden. Bei Fragen helfen wir Ihnen im Verein gern weiter.
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