Gesundheitszeugnis - was ist denn das?

Mit dem „Gesundheitszeugnis“ wird amtlich bescheinigt, dass Bienenvölker „seuchenfrei“ sind. Es ist also ein Gesundheits-Check für Eure Mädels, die TÜV Plakette der Bienen!

Korrekterweise ist das umgangssprachlich genannte Gesundheitszeugnis eigentlich die sogenannte Seuchenfreiheitsbescheinigung für Bienen. Die Untersuchungen, die für diese Bescheinigung nach §5 der Bienenseuchenverordnung notwendig sind, sagen nämlich etwas über den Seuchenstatus, aber nicht grundsätzlich über die Gesundheit der Bienen.

Image

Wozu denn?
Meine Mädels sind doch gesund!

Leider ist nicht jeder Krankheitserreger so einfach zu erkennen wie die Varroa-Milbe. Selbst aufmerksame Imker können die „Amerikanische Faulbrut“ im Anfangsstadium nicht immer sicher finden. Denn „ ERIC II bzw. ERIC I“, ein neu beschriebener Erreger, tötet bereits die winzigen Maden, die dann von den Bienen schnell weggeputzt werden. Die als typisch beschriebenen „zersetzten, fadenziehenden, eventuell stinkenden Maden“ fallen dann vielleicht erst nach vielen Monaten auf.
Weil die Faulbrut vermutlich nicht von selbst heilt, sondern sich immer weiter ausbreitet, ist die „Amerikanische Faulbrut“ eine anzeigepflichtige Bienenseuche.
Wird sie frühzeitig in den Völkern entdeckt, hält sich der Schaden meist in Grenzen. Die Bienen können dann in Absprache mit dem Amtsveterinär und unter Anleitung eines Bienensachverständigen saniert werden.

Wie kann ich eine Ansteckung mit Amerikanischer Faulbrut verhindern?

Wer in den letzten Jahren Völker ohne gültiges Gesundheitszeugnis erwarb oder Honig aus unbekannter Herkunft (aus EG und nicht EG Ländern = Weltweit) verfütterte, ist gefährdet. Bienen können sich jedoch auch selbst infizieren, wenn sie z.B. während der herbstlichen Räubereizeit kranke Völker in bis zu 3 km Umkreis ausräumen. Das kann man ihnen leider nicht verbieten, auch nicht durch rechtzeitiges und großzügiges Auffüttern. Denn Bienen haben in Jahrmillionen gelernt, jede „Trachtquelle“ zu nutzen, auch wenn sie in toten Völkern liegt.

Was habe ich vom aktuellen Gesundheitscheck meiner Völker?

Nicht nur der eigenen Beruhigung dient die freiwillige alljährliche Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut.
Wer im aktuellen Jahr Bienen aus dem Kreisgebiet vom eigenen Standort wegbewegen möchte, benötigt in der Regel eine Gesundheitsbescheinigung.

Also alle, die…

  • Wirtschafts- oder Jungvölker an andere Imker abgegeben möchten,
  • Bienenvölker an andere Plätze umstellen wollen,
  • in die Tracht wandern möchten,
  • oder Jungvölker an einen Begattungsplatz stellen wollen.

Aber auch jene, die im Sommer sich die Honigschleuder des IV ausleihen möchte. Von ihnen wird zumindest der saubere Untersuchungsbefund verlangt.

Viele Amtsveterinäre dulden übrigens freundlicherweise das kleinräumige Verstellen von Völkern innerhalb eines Kreises auch ohne Zeugnis. Verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.

Wie komme ich zu einem Gesundheitszeugnis?

Schnell und unkompliziert ist die Analyse einer Futterkranzprobe:
mit einem Holzspatel wird vom BSV möglichst wachs- und pollenfrei etwas Honig in direkter Nähe zum Brutnest entnommen. Bis zu 6 Völker können gemeinsam in einen Urinbecher beprobt werden. 

Wer später ein Gesundheitszeugnis möchte, muss alle Völker eines Standes beproben lassen!

Mit dem Begleitschein ( Link zu den Formularen) eingesandt, wird dann im Fachzentrum Bienen und Imkerei in Mayen nach Sporen gefahndet (Kosten 24 Euro je Probenbecher). Meist innerhalb von einigen Wochen kommt das Resultat an den Standbesitzer: „negativ“ ist in diesem Falle erfreulich. Den Befund legt man sodann dem Amtsveterinär vor, der daraufhin ein Gesundheitszeugnis ausstellt.
Leider wird in Mayen nicht nach den Typen Paenibacillus larvae ERIC I und ERIC II differenziert.

Was ist wenn das Ergebnis leider „POSITIV“ ist?

Dann wird gleichzeitig das zuständige Veterinäramt über den Befall in Kenntnis gesetzt, der am Bienenstand Einzelproben von allen vorhandenen Bienenvölkern am Standort entnimmt und in ein staatliches Untersuchungsamt schickt. Das weitere Vorgehen und Ergebnis der Proben wird mit dem Veterinäramt besprochen.

Wie lang gilt das Gesundheitszeugnis?

Vom Zeitpunkt der Beprobung ab ist das Zeugnis 9 Monate gültig. Wer früh wandern oder schon im März Völker verkaufen will, lässt die Proben schon im Oktober des Vorjahres ziehen. Ansonsten im zeitigen Frühjahr (März-April).
Vor dem wandern bei den zuständigen Veterinärämtern nach aktuellen Faulbrutgebieten fragen und niemals Völker in ein Sperrgebiet stellen. Neue Standorte anmelden und die Völker nicht einfach wild umsetzen.

Wo finde ich einen Bienensachverständigen, der mir bei der Beprobung hilft?
Der steht leider noch nicht in den Gelben Seiten. Im IV Witten - Wetter stehen Bienensachverständige zur Verfügung, diesen bitte vorab nach den Kosten fragen, Termin vereinbaren und los geht es!

Weitere BSV für den Ennepe-Ruhr Kreis finden Sie auf der Seite  Bienensachverständiger des Kreisimkervereins Ennepe-Ruhr e.V..

Für den Ennepe-Ruhr-Kreis bekommen Sie vom Biensachverständigen, einen Vordruck, mit dem Sie, zusammen mit dem negativen Ergebniss der Probenziehung, das Gesundheitszeugniss vom Veterinäramt erhalten können.
Für Wuppertal und andere Kreise erfragen Sie die Vorgehensweise bitte bei den dortigen Amtsveterinären.

Und wenn ich gar nicht wandern / verkaufen / gemeinsam Honig schleudern will?

Dann kann man die Proben auch eigenhändig ziehen, im Formular für Mayen „Vorbeugeuntersuchung“ ankreuzen und nach „negativer“ Rückmeldung beruhigt schlafen.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.