Rechtliche Vorgaben für Bienenhalter 

In den letzten Jahren ist die Zahl von Hobbyimkern stetig gestiegen. Nicht vergessen werden darf dabei allerdings, dass auch dieser grundsätzliche erfreuliche Umstand an rechtliche Vorgaben gebunden ist. Bei der Bienenhaltung werden lebende Individuen betreut, d.h. die Vorgaben des Tierschutzgesetzes sind hier zu befolgen.

Weiter wird z.B. mit dem Produkt Honig ein Lebensmittel in Umlauf gebracht. D.h. hier sind Vorgaben hinsichtlich Qualität und Hygiene i.S. des Lebensmittelgesetztes zu beachten. 

Kurzum:
grundsätzlich wird jedem das recht zugestanden, Bienen auf seinem Grundstück zu halten. Dennoch sind beim  Imkern verschiedene rechtliche Grundlagen zu kennen und zu beachten um das Wohl von Bienen und Mitmenschen nicht zu gefährden. 

Im Folgenden wollen wir versuchen Ihnen die wichtigsten Gesetze und Verpflichtungen zu zeigen bzw. Sie zu den richtigen Quellen zu führen.

Praragraph
01

Kreisveterinäramt

- Anmeldung -

"Nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung hat jeder, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde wiederum erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registriernummer."
(Quelle: 
 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL))

Für den Bereich Witten und Wetter ist die zuständige Behörde das Veterinär- und  Lebensmittelüberwachungsamt des Ennepe-Ruhr-Kreis.

Die Anzeige über die Haltung von Bienenvölkern nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung  können Bienenhalter über das  Serviceportal durchführen.

02

Tierseuchenkasse

- Anmeldung -

"Die Tierseuchenkasse (TSK) ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Landwirtschaftskammer NRW mit Sitz in Münster. Hauptaufgabe der Tierseuchenkasse ist die jährliche Erhebung von Beiträgen von Tierbesitzern.
Beiträge werden für [...] Bienen erhoben. Der Beitragssatz errechnet sich aus der Anzahl der gehaltenen Tiere und Bienenvölker am 1. Januar eines Jahres."
(Quelle:  Tierseuchenkasse NRW
)

Bei der TSK können Bienenhalter

  • Neuanmeldungen
  • jährliche Tierzahlmeldungen (Anzahl Völker)

durchführen. 
Dies kann jeweils per Formular  oder besser per Online-Portal passieren. Auf der Seite < Meldung Tierzahlen> der Tierseuchenkasse finden Sie die jeweiligen Zugänge und Formulare zu den v.g. Fällen.

Weitere Informationen:

 

03

Honigverordnung

- Honig -

Hinweis: Die nachstehenden Informationen werden z.Zt. noch vervollständigt. 

Die  Honigverordnung regelt sämtliche Vorgaben rund um Honigerzeugnisse. Die Honigverordnung gilt für Honig-Erzeugnisse, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden. Die zentrale Aufgabe des Gesetzes ist somit Vorgabe von Mindestanforderungen an die Qualität von Honig.

Interessanterweise liegen die Qualitätsanforderungen für Honig der HonigV liegen unter denen des Deutschen Imkerbundes e.V..

Der Deutsche Imkerbund hat  einen  Vergleich der geforderten Qualitätsattribute für Honig erstellt.


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