Mitgliedschaft im IV Witten-Wetter e.V.

Falls Sie der Meinung sind das Ihnen die Menschen und die Angebote unseres Imkervereins gefallen, finden Sie hier alle notwendigen Informationen zur Mitgliedschaft.

Sollten Sie sich noch nicht entschieden haben, möchten wir Ihnen noch einen Überblick über die Vorteile eines Mitgliedschaft in einem Imkerverein geben.  

Und egal wie Sie sich entscheiden, sollten Sie noch Fragen haben helfen wir Ihnen gerne!

Vorteile einer Mitgliedschaft

Die Imkerei lebt vom Erfahrungsaustausch! Durch den Kontakt zu anderen Imkern erfahren Sie über den Umgang mit spezielle Situationen und Herausforderungen mit Ihren Bienen. 
Auch wenn Sie natürlich jedem Imkerverein beitreten können, ist es zu empfehlen Mitglied in einem örtlich ansässigen Imkerverein zu werden. Dies ermöglicht nicht nur den Kontakt zu anderen Imkern der Region, sonderm auch die Möglichkeit sich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen oder ggf. auch Ausrüstungsgegenstände gemeinsam zu nutzen.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedsbeiträge setzen sich aus dem Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft im IV Witten-Wetter e.V. (IVWW) und dem Mitgliedsbeitrag für den  Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. (LV)* und den variablen Beiträgen in Abhängigkeit der eingewinterten Völker zusammen.

*Details zu den Positionen des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V. finden Sie in der aktuellen Beitragsordnung des LVs.

Mitgliedsbeiträge des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V. und des Imkvereins Witten-Wetter e.V.

*Details zu den Positionen des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V. finden Sie in der aktuellen Beitragsordnung des LVs.

Eine Beispielrechnung

Ein ordentliches Mitglied hat am Stichtag folgende Völker zur Einwinterung vorgesehen:

  • 1 Wirtschaftsvolk
  • 2 Ableger

Der Jahresbeitrag berechnet sich wie folgt: 

 Jahresbeitrag IV Witten-Wetter  12,00 EUR
 Jahresbeitrag des Landesverbandes  25,00 EUR
 3 Bienenvölker je 2,35 EUR  7,05 EUR
 Gesamtbeitrag  44,05 EUR

 

Weitere Hinweise zu den Beiträgen:

  • Ein förderndes Mitglied hat kein Stimmrecht und kann keine Bienen über den IV-Witten-Wetter e.V. anmelden.
  • Die Bezahlung ist ausschließlich über das Lastschriftverfahren möglich, die Belastung erfolgt ab ca. 01. Februar des laufenden Jahres (oder folgender Werktag).

Wie werde ich Mitglied?

Ganz einfach:
entweder laden Sie sich hier den Mitgliedsantrag als pdf herunter (Beitrittserklärung_IV-Witten-EU-DSGVO.pdf), füllen diesen aus und geben diesen einem unserer Vorstandsmitglieder persönlich in die Hand.
Alternativ senden Sie das ausgefüllte Dokument auf dem Postwege unserem Rechnungsführer Herrn Martin Off zu.

   Wir, die Imkerinnen & Imker des IV Witten-Wetter e.V. freuen uns schon auf Sie...!   

 

PS: Wichtig & bitte nicht vergessen!

Als Bienenhalter übernimmt man nicht nur eine moralische Verantwortung für seine Schützlinge. In Deutschland ist eine Tierhaltung an konkrete Gesetzen und Vorgaben gebunden. Einen guten Überblick dazu bietet der Artikel < Bienen halten: Was gilt rechtlich?> des Deutschen Bienenjournals vom 11.03.2020.

Zunächst genügt aber eine Anmeldung der Bienenhaltung bei dem zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse in Münster.

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