Mitgliedschaft im IV Witten-Wetter e.V.

Mitglied werden

Ihnen gefallen die Menschen und Angebote unseres Imkervereins? Hier finden Sie alles Wichtige zur Mitgliedschaft.

Noch unentschlossen? Dann verschaffen Sie sich unten einen Überblick über die Vorteile einer Mitgliedschaft. Und egal, wie Sie sich entscheiden: Bei Fragen helfen wir Ihnen gern!

Mitgliedsantrag (PDF) Was kostet es?

Sommerfest 2022 des Imkervereins im Bienengarten

Ihre Vorteile als Mitglied

Allgemeines

Die Imkerei lebt vom Erfahrungsaustausch! Durch den Kontakt zu anderen Imkern erfahren Sie über den Umgang mit spezielle Situationen und Herausforderungen mit Ihren Bienen. Auch wenn Sie natürlich jedem Imkerverein beitreten können, ist es zu empfehlen Mitglied in einem örtlich ansässigen Imkerverein zu werden. Dies ermöglicht nicht nur den Kontakt zu anderen Imkern der Region, sondern auch die Möglichkeit sich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen oder ggf. auch Ausrüstungsgegenstände gemeinsam zu nutzen.

Gemeinsame Nutzung von (vereinseigenen) Gerätschaften

Sie können die vereinseigenen Geräte wie z.B. die Honigschleuder ausleihen.

Auch kommt es zur gemeinsamen Anschaffung von Mitgliedern von kostenintensiven oder nur wenig genutzten Gerätschaften wie z.B. Honigrührer, Entdeckelungsgeschirr u.ä..

Gemeinsame Aktivitäten

Interessante Ausflüge werden durch den Verein organisiert.

Dazu gehören der gemeinsame Besuch von Vorträgen, Institutionen wie Naturschutzorganisationen oder botanischer Garten, genauso wie Ausflüge und Standschauen von befreundeten Imkervereinen.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Der IV organisiert in regelmäßigen Abständen Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen.

Siehe dazu auch im Bereich <Imkerliche Aus- und Fortbildung> der Angebote des IV Witten-Wetter.

Interessenvertretung

Der Imkerverein Witten-Wetter ist Mitglied im Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. . Als Dachverband vertreten dieser die Interessen der Imker in der Gesellschaft und betreut in Westfalen und Lippe 29 Kreis- und 217 Ortsvereine (Stand 07/2022).

Was kostet die Mitgliedschaft?

Stand 2026

Die Mitgliedsbeiträge setzen sich aus dem Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft im IV Witten-Wetter e.V. (IVWW) und dem Mitgliedsbeitrag für den Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. (LV)* und den variablen Beiträgen in Abhängigkeit der eingewinterten Völker zusammen.

Eine Beispielrechnung (Stand 2026)

Ein ordentliches Mitglied hat am Stichtag folgende Völker zur Einwinterung vorgesehen:

  • 1 Wirtschaftsvolk
  • 2 Ableger

Der Jahresbeitrag berechnet sich wie folgt:

Jahresbeitrag IV Witten-Wetter12,00 €
Beitrag Landesverband & Co. (je Mitglied)34,98 €
3 Bienenvölker je 2,35 €7,05 €
Gesamtbeitrag54,03 €

Gut zu wissen

  • Ein förderndes Mitglied hat kein Stimmrecht und kann keine Bienen über den IV-Witten-Wetter e.V. anmelden.
  • Die Bezahlung ist ausschließlich über das Lastschriftverfahren möglich, die Belastung erfolgt ab ca. 01. Februar des laufenden Jahres (oder folgender Werktag).

Beitrag für Landesverband & Co. (Stand 2026)

Positionje Mitgliedje Volk
Landesverband28,40 €
Kreisimkerverein3,00 €
Deutscher Imkerbund3,58 €
Werbebeitrag Deutscher Imkerbund0,26 €
Globalversicherung1,84 €
Rechtsschutzversicherung0,25 €
Summe34,98 €2,35 €

So werden Sie Mitglied

  1. Formulare herunterladen

    Mitgliedsantrag und SEPA-Lastschrifterklärung gibt es zusammen als ein PDF.

  2. Ausfüllen & unterschreiben

    Beide Formulare vollständig ausfüllen und unterschreiben. Die Beiträge werden ausschließlich per Lastschrift eingezogen.

  3. Abschicken oder abgeben

    Per Post an unseren Rechnungsführer Martin Off, Schlebuscherstr. 200, 58300 Wetter – oder persönlich einem unserer Vorstandsmitglieder geben.

Wir, die Imkerinnen & Imker des IV Witten-Wetter e.V., freuen uns schon auf Sie!

Wichtig & bitte nicht vergessen!

Als Bienenhalter übernimmt man nicht nur eine moralische Verantwortung für seine Schützlinge. In Deutschland ist eine Tierhaltung an konkrete Gesetzen und Vorgaben gebunden. Einen guten Überblick dazu bietet der Artikel <Bienen halten: Was gilt rechtlich?> des Deutschen Bienenjournals vom 11.03.2020.

Zunächst genügt aber eine Anmeldung der Bienenhaltung bei dem zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse in Münster.